Sehr geehrter Herr Bürgermeister.
(Auszug Eifeler Zeitung vom 06.06.2025) „Roetgen bekämpft den Starkregen“ ……. „Unter dem Eindruck der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 beauftragt im Folgejahr die Gemeinde ein Starkregenmanagementkonzept. Im vergangenen April stellt Carlos Rubin vom Aachener Büro ProAqua die finale Fassung dem Betriebsausschuss vor.“
Das ernüchternde Ergebnis für Mulartshütte:
Der Ortskern wird auch beim häufigsten Starkregenereignis 20-jährlich mit 35l/qm in 1h komplett geflutet. (Es muss als Täuschung der Bevölkerung gewertet werden, dass das häufigste Ereignis der 3 Betrachtungsweisen von Starkregenereignissen vom Gesetzgeber als „Selten“ bezeichnet wird).
Die Tatsache, dass die neue Brücke bereits bei vergleichsweise geringeren Niederschlägen als 2021 zum Engpass wird und das Rückstauwasser gezielt in den Ortskern drängt, ist ein schwerwiegendes Planungsversagen (Siehe Anlage 1 Auszug Starkregenkarte) Hinweis: Die neue Brücke in der L12 nach Venwegen(Straßen NRW) hat eine Durchflussbreite von 8,50m bei einer Höhe von ca. 3,00m, die neue Schwerlastbrücke der Stadt Stolberg in den Steinbruch Mückenloch hat eine Durchlassbreite von 12,50m bei einer Höhe von rund 4,00m (Luftlinie 1600m).
(Herr Minister Krischer beim Ortstermin in Mulartshütte vom 15.Oktober 2024 : „Die Brücke entspricht nicht allen örtlichen Anforderungen. Die Wiederherstellung der Infrastruktur war hier vorrangiges Ziel“.)
Völlig unverständlich ist das anhaltende Schweigen der Gemeinde zu dieser offensichtlichen Fehlplanung. Die Verantwortung für die Folgen von Starkregen im Siedlungsbereich liegt bei der Gemeinde (siehe auch „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ MUNV NRW). Die Verantwortung für Hochwassergefahren hat die Gemeinde an den WVER übertragen. (Eifeler Zeitung 23.05.2025 mit der Überschrift Roetgen setzt auf Starkregenmanagement: - der Wasserverband Eifel-Rur verfolgt ein eigenes Maßnahmenpaket). Die nur schwer nachvollziehbare Trennung in Starkregenüberflutung und Hochwasserüberflutung ist nach Prof.Dr.-Ing. Schüttrumpf auf die Entstehungszeit der Verordnungen zurückzuführen. Die Datenmengen für beide Ereignisse konnten nicht zielführend in einem Programm verarbeitet werden.
Die neue Brücke in der Straße Richtung Venwegen, L12, ist sowohl für das Starkregenereignis als auch für das Hochwasserereignis nicht ausreichend dimensioniert.
Ich fordere Sie als zuständigen Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung mit Nachdruck auf:
Das schwerwiegende Planungsversagen der Behörden bei Planung der neuen Brücke war vorhersehbar.
Als Anlage 2 füge ich meine Mail vom 13.09.2021 „In Bezug auf den freien Brückenquerschnitt: Wenn nicht jetzt, wann dann !“
an die Bezirksregierung, den WVER, Straßen NRW, Herrn Grüttemeier und Bürgermeister Klaus zur Kenntnisnahme bei. Eine Antwort auf meine Mail ist nicht eingegangen.
(Diese Mail bezog sich allerdings primär auf das Parallelproblem Hochwasserschutz, welches natürlich auch ignoriert worden ist)
Hinweis: Ich werde dieses Schreiben und eine mögliche Antwort auf meiner Internetseite hochwasser-eifel.de veröffentlichen.
Mit der Bitte um Ihr sofortiges Handeln,
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Matthiesen
ANLAGE 1
ANLAGE 2
Von: Bernd Matthiesen <info@matthiesen-architekt.de>
Gesendet: Montag, 13. September 2021 12:04
An: verena.vesper@bezreg-koeln.nrw.de
Cc: Dr.Joachim Reichert (Joachim.Reichert@wver.de) <Joachim.Reichert@wver.de>; Christian Drescher (christian.drescher@strassen.nrw.de) <christian.drescher@strassen.nrw.de>; Dr. Tim Grüttemeier (tim.gruettemeier@staedteregion-aachen.de) <tim.gruettemeier@staedteregion-aachen.de>; Jorma Klauss (jorma.klauss@roetgen.de) <jorma.klauss@roetgen.de>
Betreff: Überschwemmungsgebiet der Vicht - Neubau der Brücke von Mulartshütte nach Venwegen
Sehr geehrte Frau Vesper,
mit Schreiben vom 18.06.2009 habe ich über die Gemeinde Roetgen Widerspruch gegen die Überschwemmungsgebietsverordnung der Vicht
eingelegt. Nach vielen Telefonaten habe ich nach 2 Jahren mit Schreiben vom 29.03.2011 über die Gemeinde Roetgen an den Widerspruch erinnert. Mit Schreiben vom 17.04.2013 haben Sie ohne weitere Beteiligung (im behördlichen Eiltempo von nur 4 Jahren) nach Inkrafttreten der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 08.04.2013 zum Überschwemmungsgebiet meinen Widerspruch mit der Begründung „Ein anderes Ihr Eigentum weniger beeinträchtigendes Mittel ist nicht erkennbar“, abgelehnt.
Es kam wie es kommen musste!
Das Nadelöhr der Brücke unterhalb der Straße von Mulartshütte nach Venwegen hat den Durchfluss begrenzt, der Ortskern von Mulartshütte wurde geflutet, die Brücke hat der Belastung nicht standgehalten und ist eingestürzt.
Bereits im Kartenwerk ist erkennbar, dass das Überschwemmungsgebiet im Ortskern von Mulartshütte einem begrenzten Durchfluss der Brücke geschuldet ist.
In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2844 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD vom 06.August 2019 heißt es unter anderem.
„Eine der prioritären Aufgaben des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) ist es, den Hochwasserschutz in seinem Verbandsgebiet sicherzustellen. Entsprechend §2 des Gesetzes über den Wasserverband Eifel-Rur (Eifel-Rur-Verbandsgesetz – Eifel-RurVG -) vom 07.02.1990 hat der Verband in seinem Verbandsgebiet den Wasserabfluss einschließlich des Ausgleichs der Wasserzuführung zu regeln und den Hochwasserabfluss der oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitte in deren Einzugsgebieten zu sichern.“ 1
In Bezug auf den freien Brückenquerschnitt: Wenn nicht jetzt, wann dann !
Eine Information der Bürger zur Maßnahme Brückenneubau erfolgt (naturgemäß) nicht.
Hier möchte ich die Internetseite des Wasserverbandes Eifel-Rur zitieren (Dr. Joachim Reichert) „Herzensangelegenheit und selbstverständliche Grundlage meiner Arbeit ist ein steter, offener Dialog: mit unseren Mitgliedern, mit meinem rund 600-köpfigen Team und natürlich den Bürgerinnen und Bürgern des Verbandsgebietes“.
Der Städteregionsrat Herr Dr. Grüttemeier soll eine Fertigstellung der Brücke für Ende 2021 in Aussicht gestellt haben. Diese eher unrealistische Einschätzung lässt eine behördengerechte Minimallösung vermuten.
Sollte die neue Brücke nicht mindestens dem 100-jährigen Hochwasserereignis (sinnvoller Weise einer höheren Gefährdungsstufe) unter Berücksichtigung der Treibgutgefahr mit Querschnittsverengung genügen, werde ich mit Unterstützung der Medien alle Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Die Unterstützung der Dorfgemeinschaft ist in diesem besonderen Fall bereits gewährleistet.
Als Folge einer ausreichenden Durchflussmöglichkeit sind die Hochwasserkarten anzupassen. Eine Reduzierung der Gefährdung für die Objekte im Ortskern sollte damit gewährleistet werden können.
Die Restriktionen der Überschwemmungsgebietsverordnung könnten entfallen und die Versicherbarkeit der Objekte ermöglichen.
Schlussbemerkung: Da ich in Bezug auf dieses Schreiben nicht wie bei meinem Einspruch von 2009 bis 2013 geduldig als Stimmvieh ohne Rechte warten werde, bitte ich um eine Rückmeldung bis spätestens 30.09.2021
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Matthiesen
ANLAGE 3
Sehr geehrte Frau Kaufmann,
nachfolgende Anfrage übersende ich Ihnen mit der Bitte um Weiterleitung an den Minister Oliver Krischer zur Stellungnahme.
Für eine zeitnahe Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.
Sehr geehrter Herr Minister Krischer,
als Betroffener der Hochwasserkatastrophe 2021 mit 1,60m Wasser in der Wohnung ist mein Reservoir eines gepflegten Wortschatzes nach fast 4 Jahren „Untätigkeit“ (Juli 2025) aufgebraucht.
Am 15. Oktober 2024 haben Sie in Begleitung von Herrn Ministerialrat Matthias Börger den Ort Mulartshütte besucht und mitgeteilt:
(Auszug Eifeler Zeitung vom 17.10.2024) „Alle Probleme und Fragen sind geklärt und beantwortet“, sagt Oliver Krischer (Grüne). „Der Planfeststellungsbeschluss muss nur noch geschrieben werden“, erklärt der NRW-Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in Mulartshütte zum Stand des Genehmigungsverfahrens für die beiden Hochwasserrückhaltebecken, die der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) bei Mulartshütte und Rott realisieren möchte. Gemäß Zeitungsbericht wird Minister Krischer bereits am 15.Juli 2024 über die Moosproblematik für das Becken Mulartshütte in Kenntnis gesetzt.
Zum Sachverhalt:
Anfang 2022 hat der WVER die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln eingereicht
Die Bezirksregierung hat ein Jahr zur Vorprüfung der Unterlagen benötigt.
Anfang 2023, 25.01.2023, hat dann der WVER offiziell die Unterlagen mit Antrag auf Planfeststellung bei der Bezirksregierung eingereicht.
Die Offenlage der Unterlagen endete am 02.06.2023. Einwendungen konnten bis zum 03.07.2023 eingereicht werden.
Der Vorhabenträger muss für das Rückhaltebecken Mulartshütte als Folge eines unvollständigen UVP-Berichtes (Moosvorkommen sind bereits seit 2009 bekannt) ergänzende Unterlagen nachreichen. Die betroffene Öffentlichkeit konnte bis einschließlich 10.02.2025 Einwendungen in Bezug auf die nachgereichten Unterlagen erheben.
Einwendungen wurden nicht erhoben. Der Erörterungstermin war für Februar 2025 geplant.
Zur schnelleren Genehmigung hat der Vorhabenträger eine Teilung des Planfeststellungsverfahren (Becken Rott / Becken Mulartshütte) beantragt.
Eine Beschleunigung für das Becken in Rott (letzte Einwendungen bis 03.07.2023) wurde natürlich nicht erreicht.
(Auszug Eifeler Zeitung vom 27.01.2025) „Laut Oliver Krischer mit Antwort vom 22.Januar sei „bezüglich des größeren Hochwasserrückhaltebeckens in Rott keine Verzögerung festzustellen“.
Am 26. Mai 2025 ist noch immer kein Genehmigung erteilt worden.
Sieben Monate nach dem fragwürdigen Besuch des Ministers in Mulartshütte kann man nur feststellen, dass die Falschinformationen aus Oktober 2024 ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen waren. Mit einer grenzenlos unbeschwerten Leichtigkeit des Seins informiert hier wieder ein Minister nach dem Motto „was stört mich mein Geschwätz von gestern“.
Zur gesamten Thematik passt auch der Besuch der Ministerin Ina Scharrenbach vom 19.Juli 2023 (Auszug Eifeler Zeitung vom 20.07.2023) „Wir müssen gucken, wie wir die Zeit bis zum Bau der Hochwasserbecken mit Schutzmaßnahmen überbrücken können“. Die Worte der Ministerin haben den Fototermin nicht überlebt.
Außer Spesen nichts gewesen.
Hinweis: Ich würde diese Nachricht mit einer Antwort auf meiner Internetseite hochwasser-eifel.de veröffentlichen
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Matthiesen
Hochwasserkarte für den Bereich Vichtbach, Ortskern Roetgen/Mulartshütte - Notwendige positive Aktualisierung
Sehr geehrte Frau XXX,
als Unterzeichnerin der Hochwasserkarten übersende ich Ihnen diese Nachricht mit der Bitte um Rückmeldung. Sollten Sie für die Thematik nicht zuständig sein, bitte ich um Mitteilung der richtigen Empfängeranschrift oder um Weiterleitung der Nachricht in Ihrem Hause.
Im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln (Nummer 16 vom 22.April 2013) wurde unter Punkt 265 die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Vicht im Bereich der Gemeinde Roetgen und der Stadt Stolberg (Überschwemmungsgebietsverordnung „Vicht“)“ veröffentlicht.
Als Folge der Deichwirkung der Vichtbachstraße, L12, (Geländeausgleich Tallage) in Verbindung mit einer alten und engen Rundbogenbrücke werden große Teile des Ortskern Mulartshütte bei HQ100 überflutet.
Mit Inkrafttreten der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) am 26.11.2007 wurden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet, bis Dezember 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) aufzustellen und diese alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Im Rahmen der Umsetzung der HWRM-RL wurde bis Dezember 2021 der im 1.Zyklus veröffentlichte HWMR-Plan für den nordrhein-westfälischen Anteil der Flussgebiete Maas für den 2. Zyklus fortgeschrieben.
Im Rahmen des 3. Zyklus sind nun die Hochwassergefahren- und risikokarten zu aktualisieren.
Die Hochwasserkatastrophe 2021 hat die alte Rundbogenbrücke (Engpass in der Vichtbachstraße als Folge der Deichwirkung) zerstört und den Neubau einer Brücke erforderlich gemacht.
Es ist davon auszugehen, dass der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) die neue Brücke ordnungsgemäß (mind. nach HQ100) bemessen und von Straßen NRW hat ausführen lassen.
Siehe hierzu:
„….. Alle Verbände und damit auch der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) sind nach Ihren Verbandsgesetzen grundsätzlich nur für die Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer und Gewässerabschnitte zuständig. Der WVER hat darüber hinaus nach LWG die Pflicht zur Gewässerunterhaltung in seinem Verbandsgebiet übernommen, was zugleich zur Übernahme der Pflicht zum Gewässerausbau geführt hat, §68 Satz 11 LWG NRW……“
Der Neubau der Vichtbachbrücke, Vichtbachstraße (L12) wurde am 06.Mai 2022 von Herrn Staatssekretär Dr. Hendrik Schulte (Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Dr. Petra Beckefeld (Direktorin bei Straße NRW) für den Verkehr freigegeben.
Gemäß beigefügter Hochwasserkarte (Anlage 1) mit alter Brückenkonstruktion kann davon ausgegangen werden, dass mit der neuen Brücke und entsprechender Auslegung nach hydraulischen Berechnungen der „Engpass“ in der Vichtbachstraße (L12) beseitigt wurde. Bei einer Höhendifferenz von 2,50m (gemessen vom Ende der Hochwasserkarte im Ortskern bis zum Geländeverlauf in Fließrichtung hinter der Brücke sind die noch aktuellen Hochwasserkarten bei einer Brückenkonstruktion nach mind. HQ100 aus 2019 fachlich und sachlich falsch.
Gemäß Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW der Bezirksregierung Köln: „Hochwasserrisikomanagementplan für das nordrhein-westfälische Einzugsgebiet der Maas für den Zeitraum 2021 bis 2027“ wird im Sinne der HWRM-RL im 3.Zyklus bis 2025 eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK durchgeführt.
Im Namen der vom aktuellen festgesetzten Überschwemmungsgebiet (ungültig seit Neubau der Brücke) Betroffenen, bitte ich um eine Mitteilung wann mit einer Aktualisierung der HWGK und HWRK gerechnet werden kann. Diese (ausnahmsweise) positive Entwicklung ist aus versicherungstechnischen Gründen, Vorschriften nach §78 und §78a WHG in Bezug auf individuelle Grundstücksnutzungen etc. von extremer Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Hochwasserkarte für den Bereich Vichtbach, Ortskern Roetgen/Mulartshütte - Notwendige positive Aktualisierung
Sehr geehrte Frau XXX,
als Unterzeichnerin der Hochwasserkarten übersende ich Ihnen diese Nachricht mit der Bitte um Rückmeldung. Sollten Sie für die Thematik nicht zuständig sein, bitte ich um Mitteilung der richtigen Empfängeranschrift oder um Weiterleitung der Nachricht in Ihrem Hause.
Im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln (Nummer 16 vom 22.April 2013) wurde unter Punkt 265 die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Vicht im Bereich der Gemeinde Roetgen und der Stadt Stolberg (Überschwemmungsgebietsverordnung „Vicht“)“ veröffentlicht.
Als Folge der Deichwirkung der Vichtbachstraße, L12, (Geländeausgleich Tallage) in Verbindung mit einer alten und engen Rundbogenbrücke werden große Teile des Ortskern Mulartshütte bei HQ100 überflutet.
Mit Inkrafttreten der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) am 26.11.2007 wurden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet, bis Dezember 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) aufzustellen und diese alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Im Rahmen der Umsetzung der HWRM-RL wurde bis Dezember 2021 der im 1.Zyklus veröffentlichte HWMR-Plan für den nordrhein-westfälischen Anteil der Flussgebiete Maas für den 2. Zyklus fortgeschrieben.
Im Rahmen des 3. Zyklus sind nun die Hochwassergefahren- und risikokarten zu aktualisieren.
Die Hochwasserkatastrophe 2021 hat die alte Rundbogenbrücke (Engpass in der Vichtbachstraße als Folge der Deichwirkung) zerstört und den Neubau einer Brücke erforderlich gemacht.
Es ist davon auszugehen, dass der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) die neue Brücke ordnungsgemäß (mind. nach HQ100) bemessen und von Straßen NRW hat ausführen lassen.
Siehe hierzu:
„….. Alle Verbände und damit auch der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) sind nach Ihren Verbandsgesetzen grundsätzlich nur für die Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer und Gewässerabschnitte zuständig. Der WVER hat darüber hinaus nach LWG die Pflicht zur Gewässerunterhaltung in seinem Verbandsgebiet übernommen, was zugleich zur Übernahme der Pflicht zum Gewässerausbau geführt hat, §68 Satz 11 LWG NRW……“
Der Neubau der Vichtbachbrücke, Vichtbachstraße (L12) wurde am 06.Mai 2022 von Herrn Staatssekretär Dr. Hendrik Schulte (Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Dr. Petra Beckefeld (Direktorin bei Straße NRW) für den Verkehr freigegeben.
Gemäß beigefügter Hochwasserkarte (Anlage 1) mit alter Brückenkonstruktion kann davon ausgegangen werden, dass mit der neuen Brücke und entsprechender Auslegung nach hydraulischen Berechnungen der „Engpass“ in der Vichtbachstraße (L12) beseitigt wurde. Bei einer Höhendifferenz von 2,50m (gemessen vom Ende der Hochwasserkarte im Ortskern bis zum Geländeverlauf in Fließrichtung hinter der Brücke sind die noch aktuellen Hochwasserkarten bei einer Brückenkonstruktion nach mind. HQ100 aus 2019 fachlich und sachlich falsch.
Gemäß Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW der Bezirksregierung Köln: „Hochwasserrisikomanagementplan für das nordrhein-westfälische Einzugsgebiet der Maas für den Zeitraum 2021 bis 2027“ wird im Sinne der HWRM-RL im 3.Zyklus bis 2025 eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK durchgeführt.
Im Namen der vom aktuellen festgesetzten Überschwemmungsgebiet (ungültig seit Neubau der Brücke) Betroffenen, bitte ich um eine Mitteilung wann mit einer Aktualisierung der HWGK und HWRK gerechnet werden kann. Diese (ausnahmsweise) positive Entwicklung ist aus versicherungstechnischen Gründen, Vorschriften nach §78 und §78a WHG in Bezug auf individuelle Grundstücksnutzungen etc. von extremer Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Hochwasserkarte für den Bereich Vichtbach, Ortskern Roetgen/Mulartshütte - Notwendige positive Aktualisierung
Sehr geehrter Herr Matthiesen,
Der Vichtbach wird zur Zeit von dem IWW (RWTH Aachen), dem WVER und uns eingehend untersucht. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2022 eine vollständige Neuvermessung des Gewässers und Bauwerke etc. durchgeführt. Die Brücke der L12 ist also in ihrem aktuellen Zustand enthalten.
Die hydrologischen und hydraulischen Modellierungen des Gewässers sind weit fortgeschritten, sodass ich Ende 2025 neue Hochwassergefahrenkarten und unmittelbar darauf neue Festsetzungskarten veröffentlichen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Diese Fragestellung ist hoffentlich rein rhetorischer Natur!
Dankenswerter Weise ist der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Kämmerling in Sachen Hochwasserschutz aktiv, und er findet auch in der Presse über den Redakteur Herrn Lange ein Mindestmaß an Öffentlichkeit.
Nachfolgend einige Anmerkungen zum o.g. Zeitungsartikel:
1. Zitat: „Nach Vorabstimmungen mit den Behörden steigt der WVER Anfang 2023 in die Planfeststellung bei der Bezirksregierung ein. Mit Schreiben vom 31.Januar 2023 beantragt der Verband den Bau zweier Hochwasserrückhaltebecken zum Hochwasserschutz an der Vicht bei Roetgen-Rott mit einem Volumen von rund 745.000 Kubikmeter und bei Roetgen-Mulartshütte mit circa 394.000 Kubikmeter“.
Hinweis: Ende Januar 2022 werden die Unterlagen bereits zur Planfeststellung bei der Bezirksregierung zur Überprüfung der Vollständigkeit eingereicht. 1 ganzes Jahr hat es gedauert, bis die Bezirksregierung vom WVER antragsreife Unterlagen vorliegen hatte. Am 31. Januar 2023 wird dann der Antrag auf Planfeststellung eingereicht.
2. Zitat: „Bevor eine Entscheidung durch die Bezirksregierung Köln getroffen werden kann, müssen zunächst noch einige rechtliche und fachliche Fragestellungen gelöst werden. Doch welche Probleme aufgetreten sind und gelöst werden müssen, dazu schweigt sich nicht nur Krischer aus, sondern auf Anfrage unserer Zeitung auch der Wasserverband und die Bezirksregierung.
Hinweis: In Bezug auf den Wasserverband könnte der „Post“ des Herrn Dr. XXX als Vorstand des WVER im Netz auf die Ursache hinweisen: „Auch beim WVER stehen eine ganze Reihe weiterer Hochwasserrückhaltebecken an. Größte Herausforderungen sind die Verfügbarkeit von Grundstücken und naturräumliche Restriktionen. Wir Verantwortliche bleiben beharrlich dran!“
3. Zitat: „…. Dort sah der Masterplan eine Verlegung der Einmündung des Rommerichsief bachabwärts hinter die Brücke vor. ……….Der Wasserverband habe die Verlegung die Einmündung nicht realisieren können, erklärte Martin Kaleß als stellvertretender Dezernent Gewässer. Der Landesbetrieb Straßenbau sei mit dem Neubau der Brücke in der L112 zu schnell gewesen, jedenfalls schneller als der WVER eine Verlegung der Einmündung hätte realisieren können.“
Hinweis: „ Die Einmündung des Rommerichsief bachabwärts hinter der Brücke war bereits in den Hochwasserkarten aus 2009 vorgesehen. Hat Straßen NRW vorsätzlich die Leistungsphasen 1 -Grundlagenermittlung und Leistungsphase 2 -Vorplanung (Grundleistungen für Ingenieurbauwerke) ignoriert? Hat der WVER entgegen den Verbandsgesetzen, welche eine Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitte durch den WVER vorsieht, eine Mitwirkung bewusst verdrängt?
Der Unterzeichner hat bereits im Oktober/November 2021 bezüglich der Brückenproblematik um ein Gespräch mit Vertretern der Ortsgemeinschaft bei den Beteiligten gebeten:
Städteregionsrat, wegen Corona nicht ansprechbar
Bürgermeister der Gemeinde Roetgen, keine Reaktion
Straßen NRW, keine Reaktion
Städteregion Aachen - Untere Wasserbehörde, Mail vom 18.11.2021: Nach neuster Erlasslage sind wir für Brücken nicht mehr zuständig.
WVER, Mail vom 21.01.2022: Die Arbeiten zur Trinkwasserleitung sind bislang noch nicht wasserrechtlich abgenommen. Hierzu zählt dann auch eine Einmessung. Ich bitte daher um Verständnis, dass ein gemeinsames Treffen erst nach Abschluss dieser Arbeiten terminiert wird. Wenn ein neuer diesbezüglicher Sachstand vorliegt, melde ich mich bei Ihnen. (Der Sachstand ist wohl bis heute nicht eingetreten)
Fazit: Behörden und Verbände genießen uneingeschränkten Spielraum!
Diese Schreiben wird hier veröffentlicht, da auch nach 2 Monaten keine Reaktion seitens des WVER erfolgte.
Sehr geehrte Frau Dr. XXX,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 25.11.2021, Ihre Mail vom 21.01.2022 und die aktuellen Baumaßnahmen am Rommerichsief muss ich Sie nun doch nochmals anschreiben.
Zum gemeinsamen Gesprächstermin ist es ja leider nicht gekommen. Die erschreckenden Fehlplanungen werden jedoch vom WVER konsequent fortgesetzt. Am 18.06.2024 erfolgte die Baustelleneinrichtung für eine „kosmetische“ Baumaßnahme im Bereich Rommerichsief/ Vichtbach.
1. Rommerichsief
Der Masterplan des WVER (siehe auch -hochwassergefahrenvorbeugen.de-) enthielt u.a. 2 Maßnahmen zur „Hochwasserresilienzfür die Ortslage Mulartshütte“ in Bezug auf den Rommerichsief. Diese Maßnahmen wurden aktuell der Arbeitsweise des WVER angepasst (Anhang 1).
Maßnahmen-ID 171102, Projektname: Hochwasserresilienz für die Ortslage Mulartshütte, Maßnahmendetails: Umleitung der Mündung des Rommerichsiefs hinter die Brücke der L12 um Rückstau zu vermeiden hat jetzt den Status „geprüft – keine Umsetzung“
Maßnahmen-ID 171104, Projektname: Hochwasserresilienz für die Ortslage Mulartshütte, Maßnahmendetails: Vergrößerung des Durchlasses im Straßendamm der L238 um Rückstau zu vermeiden hat jetzt den Status „geprüft – keine Umsetzung“.
Die mit Brückenneubau frisch ausgepflasterte Fließrinne für den Rommerichsief, jetzt fälschlicherweise wieder als Einmündung vor der Brücke, soll nun aktuell aufgerissen, renaturiert und mit einem „Absturz“ zum Vichtbach versehen werden. Mit den Arbeiten wurde, Stand 18.06.2024, begonnen. Der eigentliche Fehler (siehe auch die aktuellen Starkregenkarten) wird nicht behoben.
2. Brückenneubau L12
Die Untere Wasserbehörde und der WVER haben ihre Verantwortung für den Brückenneubau im Straßenbereich L12 nach Venwegen konsequent an Straßen NRW als „Subunternehmer“ ausgelagert. Die hydraulischen Überprüfungen spielten offensichtlich eine untergeordnete Rolle.
siehe auch beigefügte Karte des Überschwemmungsgebietes (Bezirksregierung Köln) (Anhang 2)
und WVER -hochwassergefahrenvorbeugen.de- : „Durchlässe und Brücken stellen häufig künstlich geschaffene Nadelöhre für den freien Wasserabfluss dar. Gerade bei Hochwässern können sie sich als nicht ausreichend leistungsfähig erweisen, um große Wassermassen durchzuleiten. Aufweitungen sorgen dafür, dass mehr Wasser unter die Brücke oder „durch das Rohr“ passt. Dazu müssen hydraulische Überprüfungen stattfinden, die zu einer Anpassung von Bauwerken führen können“.
Mit dem falsch ausgeführten Brückenneubau bleibt das Ortszentrum Mulartshütte auch weiterhin ein „natürliches“ Rückhaltebecken.
Hierzu folgende Anmerkungen:
Dr.XXX vom WVER auf der Sondersitzung des Rates der Stadt Stolberg im September 2021:
„Nach aktueller Rechtslage dürfen wir Schutzmaßnahmen gemäß Landesregierung NRW und Bezirksregierung Köln grundsätzlich nur noch max. nach HQ 100 ausrichten“.
Vergleiche hierzu Bezirksregierung Düsseldorf „Hochwasserschutz für die Region“, 2.Auflage, Februar 2023, Seite 10:
„ ……. Unabhängig hiervon (Festsetzung von Überschwemmungsflächen nach HQ 100) ist jedoch das Schutzniveau für Hochwasserschutzeinrichtungen wie Deiche, Mauern etc. in Abhängigkeit von der Nutzung des zu schützenden Gebietes und den damit verbundenen möglichen Schäden und Risiken zu wählen“.
3. WVER baut nahe am Vichtbach
Pressemeldung 05.06.2024: „Der WVER möchte in Mulartshütte nah am Vichtbach neu bauen. Etwa 42 Meter von seinem Ufer entfernt soll an der Kläranlage an der Zweifaller Straße (L238) ein Neubau in Modulbauweise für die Modernisierung der Niederspannungsverteilung entstehen. …. Aus der Katastrophe hat der WVER für sein Projekt Konsequenzen gezogen. Das Gebäude soll drei Stufen höher gelegt werden als zuvor geplant: konkret 54cm, was einer üblichen Stufenhöhe von 18cm Zentimetern entspricht. Damit würde bei einem vergleichbaren Hochwasser wie dem, was wir im Juli hatten, kein Wasser mehr in das Gebäude eindringen und die Elektrik dadurch geschützt sein“.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bereich der Kläranlage nach den offiziellen Hochwassergefahrenkarten auch bei HQ100 nicht nass wird.
Die Planung des WVER für das neue Gebäude muss hier also im Eigeninteresse als vorbildlich und mit Weitblick bezeichnet werden…….
4. Aufgaben des WVER
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/5444) auf die kleine Anfrage 2114 vom 13.07.2023 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 18/5010:
„…….. Alle Verbände und damit auch der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) sind nach ihren Verbandsgesetzen grundsätzlich nur für die Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer und Gewässerabschnitte zuständig. Der WVER hat darüber hinaus nach LWG die Pflicht zur Gewässerunterhaltung in seinem Verbandsgebiet übernommen, was zugleich zur Übernahme der Pflicht zum Gewässerausbau geführt hat §68 Satz 1 LWG NRW……..“
Diese Nachricht erfolgt zur Ergänzung der Aktenlage. Bei einem hoffentlich nicht wieder eintretenden Katastrophenfall soll mit dieser Nachricht auch 2024 bereits auf „katastrophale“ Mängel hingewiesen worden sein.
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