Hochwasserkarte für den Bereich Vichtbach, Ortskern Roetgen/Mulartshütte - Notwendige positive Aktualisierung
Sehr geehrte Frau XXX,
als Unterzeichnerin der Hochwasserkarten übersende ich Ihnen diese Nachricht mit der Bitte um Rückmeldung. Sollten Sie für die Thematik nicht zuständig sein, bitte ich um Mitteilung der richtigen Empfängeranschrift oder um Weiterleitung der Nachricht in Ihrem Hause.
Im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln (Nummer 16 vom 22.April 2013) wurde unter Punkt 265 die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Vicht im Bereich der Gemeinde Roetgen und der Stadt Stolberg (Überschwemmungsgebietsverordnung „Vicht“)“ veröffentlicht.
Als Folge der Deichwirkung der Vichtbachstraße, L12, (Geländeausgleich Tallage) in Verbindung mit einer alten und engen Rundbogenbrücke werden große Teile des Ortskern Mulartshütte bei HQ100 überflutet.
Mit Inkrafttreten der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) am 26.11.2007 wurden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet, bis Dezember 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) aufzustellen und diese alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Im Rahmen der Umsetzung der HWRM-RL wurde bis Dezember 2021 der im 1.Zyklus veröffentlichte HWMR-Plan für den nordrhein-westfälischen Anteil der Flussgebiete Maas für den 2. Zyklus fortgeschrieben.
Im Rahmen des 3. Zyklus sind nun die Hochwassergefahren- und risikokarten zu aktualisieren.
Die Hochwasserkatastrophe 2021 hat die alte Rundbogenbrücke (Engpass in der Vichtbachstraße als Folge der Deichwirkung) zerstört und den Neubau einer Brücke erforderlich gemacht.
Es ist davon auszugehen, dass der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) die neue Brücke ordnungsgemäß (mind. nach HQ100) bemessen und von Straßen NRW hat ausführen lassen.
Siehe hierzu:
„….. Alle Verbände und damit auch der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) sind nach Ihren Verbandsgesetzen grundsätzlich nur für die Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer und Gewässerabschnitte zuständig. Der WVER hat darüber hinaus nach LWG die Pflicht zur Gewässerunterhaltung in seinem Verbandsgebiet übernommen, was zugleich zur Übernahme der Pflicht zum Gewässerausbau geführt hat, §68 Satz 11 LWG NRW……“
Der Neubau der Vichtbachbrücke, Vichtbachstraße (L12) wurde am 06.Mai 2022 von Herrn Staatssekretär Dr. Hendrik Schulte (Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Dr. Petra Beckefeld (Direktorin bei Straße NRW) für den Verkehr freigegeben.
Gemäß beigefügter Hochwasserkarte (Anlage 1) mit alter Brückenkonstruktion kann davon ausgegangen werden, dass mit der neuen Brücke und entsprechender Auslegung nach hydraulischen Berechnungen der „Engpass“ in der Vichtbachstraße (L12) beseitigt wurde. Bei einer Höhendifferenz von 2,50m (gemessen vom Ende der Hochwasserkarte im Ortskern bis zum Geländeverlauf in Fließrichtung hinter der Brücke sind die noch aktuellen Hochwasserkarten bei einer Brückenkonstruktion nach mind. HQ100 aus 2019 fachlich und sachlich falsch.
Gemäß Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW der Bezirksregierung Köln: „Hochwasserrisikomanagementplan für das nordrhein-westfälische Einzugsgebiet der Maas für den Zeitraum 2021 bis 2027“ wird im Sinne der HWRM-RL im 3.Zyklus bis 2025 eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK durchgeführt.
Im Namen der vom aktuellen festgesetzten Überschwemmungsgebiet (ungültig seit Neubau der Brücke) Betroffenen, bitte ich um eine Mitteilung wann mit einer Aktualisierung der HWGK und HWRK gerechnet werden kann. Diese (ausnahmsweise) positive Entwicklung ist aus versicherungstechnischen Gründen, Vorschriften nach §78 und §78a WHG in Bezug auf individuelle Grundstücksnutzungen etc. von extremer Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Hochwasserkarte für den Bereich Vichtbach, Ortskern Roetgen/Mulartshütte - Notwendige positive Aktualisierung
Sehr geehrter Herr Matthiesen,
Der Vichtbach wird zur Zeit von dem IWW (RWTH Aachen), dem WVER und uns eingehend untersucht. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2022 eine vollständige Neuvermessung des Gewässers und Bauwerke etc. durchgeführt. Die Brücke der L12 ist also in ihrem aktuellen Zustand enthalten.
Die hydrologischen und hydraulischen Modellierungen des Gewässers sind weit fortgeschritten, sodass ich Ende 2025 neue Hochwassergefahrenkarten und unmittelbar darauf neue Festsetzungskarten veröffentlichen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Diese Fragestellung ist hoffentlich rein rhetorischer Natur!
Dankenswerter Weise ist der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Kämmerling in Sachen Hochwasserschutz aktiv, und er findet auch in der Presse über den Redakteur Herrn Lange ein Mindestmaß an Öffentlichkeit.
Nachfolgend einige Anmerkungen zum o.g. Zeitungsartikel:
1. Zitat: „Nach Vorabstimmungen mit den Behörden steigt der WVER Anfang 2023 in die Planfeststellung bei der Bezirksregierung ein. Mit Schreiben vom 31.Januar 2023 beantragt der Verband den Bau zweier Hochwasserrückhaltebecken zum Hochwasserschutz an der Vicht bei Roetgen-Rott mit einem Volumen von rund 745.000 Kubikmeter und bei Roetgen-Mulartshütte mit circa 394.000 Kubikmeter“.
Hinweis: Ende Januar 2022 werden die Unterlagen bereits zur Planfeststellung bei der Bezirksregierung zur Überprüfung der Vollständigkeit eingereicht. 1 ganzes Jahr hat es gedauert, bis die Bezirksregierung vom WVER antragsreife Unterlagen vorliegen hatte. Am 31. Januar 2023 wird dann der Antrag auf Planfeststellung eingereicht.
2. Zitat: „Bevor eine Entscheidung durch die Bezirksregierung Köln getroffen werden kann, müssen zunächst noch einige rechtliche und fachliche Fragestellungen gelöst werden. Doch welche Probleme aufgetreten sind und gelöst werden müssen, dazu schweigt sich nicht nur Krischer aus, sondern auf Anfrage unserer Zeitung auch der Wasserverband und die Bezirksregierung.
Hinweis: In Bezug auf den Wasserverband könnte der „Post“ des Herrn Dr. XXX als Vorstand des WVER im Netz auf die Ursache hinweisen: „Auch beim WVER stehen eine ganze Reihe weiterer Hochwasserrückhaltebecken an. Größte Herausforderungen sind die Verfügbarkeit von Grundstücken und naturräumliche Restriktionen. Wir Verantwortliche bleiben beharrlich dran!“
3. Zitat: „…. Dort sah der Masterplan eine Verlegung der Einmündung des Rommerichsief bachabwärts hinter die Brücke vor. ……….Der Wasserverband habe die Verlegung die Einmündung nicht realisieren können, erklärte Martin Kaleß als stellvertretender Dezernent Gewässer. Der Landesbetrieb Straßenbau sei mit dem Neubau der Brücke in der L112 zu schnell gewesen, jedenfalls schneller als der WVER eine Verlegung der Einmündung hätte realisieren können.“
Hinweis: „ Die Einmündung des Rommerichsief bachabwärts hinter der Brücke war bereits in den Hochwasserkarten aus 2009 vorgesehen. Hat Straßen NRW vorsätzlich die Leistungsphasen 1 -Grundlagenermittlung und Leistungsphase 2 -Vorplanung (Grundleistungen für Ingenieurbauwerke) ignoriert? Hat der WVER entgegen den Verbandsgesetzen, welche eine Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitte durch den WVER vorsieht, eine Mitwirkung bewusst verdrängt?
Der Unterzeichner hat bereits im Oktober/November 2021 bezüglich der Brückenproblematik um ein Gespräch mit Vertretern der Ortsgemeinschaft bei den Beteiligten gebeten:
Städteregionsrat, wegen Corona nicht ansprechbar
Bürgermeister der Gemeinde Roetgen, keine Reaktion
Straßen NRW, keine Reaktion
Städteregion Aachen - Untere Wasserbehörde, Mail vom 18.11.2021: Nach neuster Erlasslage sind wir für Brücken nicht mehr zuständig.
WVER, Mail vom 21.01.2022: Die Arbeiten zur Trinkwasserleitung sind bislang noch nicht wasserrechtlich abgenommen. Hierzu zählt dann auch eine Einmessung. Ich bitte daher um Verständnis, dass ein gemeinsames Treffen erst nach Abschluss dieser Arbeiten terminiert wird. Wenn ein neuer diesbezüglicher Sachstand vorliegt, melde ich mich bei Ihnen. (Der Sachstand ist wohl bis heute nicht eingetreten)
Fazit: Behörden und Verbände genießen uneingeschränkten Spielraum!
Diese Schreiben wird hier veröffentlicht, da auch nach 2 Monaten keine Reaktion seitens des WVER erfolgte.
Sehr geehrte Frau Dr. XXX,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 25.11.2021, Ihre Mail vom 21.01.2022 und die aktuellen Baumaßnahmen am Rommerichsief muss ich Sie nun doch nochmals anschreiben.
Zum gemeinsamen Gesprächstermin ist es ja leider nicht gekommen. Die erschreckenden Fehlplanungen werden jedoch vom WVER konsequent fortgesetzt. Am 18.06.2024 erfolgte die Baustelleneinrichtung für eine „kosmetische“ Baumaßnahme im Bereich Rommerichsief/ Vichtbach.
1. Rommerichsief
Der Masterplan des WVER (siehe auch -hochwassergefahrenvorbeugen.de-) enthielt u.a. 2 Maßnahmen zur „Hochwasserresilienzfür die Ortslage Mulartshütte“ in Bezug auf den Rommerichsief. Diese Maßnahmen wurden aktuell der Arbeitsweise des WVER angepasst (Anhang 1).
Maßnahmen-ID 171102, Projektname: Hochwasserresilienz für die Ortslage Mulartshütte, Maßnahmendetails: Umleitung der Mündung des Rommerichsiefs hinter die Brücke der L12 um Rückstau zu vermeiden hat jetzt den Status „geprüft – keine Umsetzung“
Maßnahmen-ID 171104, Projektname: Hochwasserresilienz für die Ortslage Mulartshütte, Maßnahmendetails: Vergrößerung des Durchlasses im Straßendamm der L238 um Rückstau zu vermeiden hat jetzt den Status „geprüft – keine Umsetzung“.
Die mit Brückenneubau frisch ausgepflasterte Fließrinne für den Rommerichsief, jetzt fälschlicherweise wieder als Einmündung vor der Brücke, soll nun aktuell aufgerissen, renaturiert und mit einem „Absturz“ zum Vichtbach versehen werden. Mit den Arbeiten wurde, Stand 18.06.2024, begonnen. Der eigentliche Fehler (siehe auch die aktuellen Starkregenkarten) wird nicht behoben.
2. Brückenneubau L12
Die Untere Wasserbehörde und der WVER haben ihre Verantwortung für den Brückenneubau im Straßenbereich L12 nach Venwegen konsequent an Straßen NRW als „Subunternehmer“ ausgelagert. Die hydraulischen Überprüfungen spielten offensichtlich eine untergeordnete Rolle.
siehe auch beigefügte Karte des Überschwemmungsgebietes (Bezirksregierung Köln) (Anhang 2)
und WVER -hochwassergefahrenvorbeugen.de- : „Durchlässe und Brücken stellen häufig künstlich geschaffene Nadelöhre für den freien Wasserabfluss dar. Gerade bei Hochwässern können sie sich als nicht ausreichend leistungsfähig erweisen, um große Wassermassen durchzuleiten. Aufweitungen sorgen dafür, dass mehr Wasser unter die Brücke oder „durch das Rohr“ passt. Dazu müssen hydraulische Überprüfungen stattfinden, die zu einer Anpassung von Bauwerken führen können“.
Mit dem falsch ausgeführten Brückenneubau bleibt das Ortszentrum Mulartshütte auch weiterhin ein „natürliches“ Rückhaltebecken.
Hierzu folgende Anmerkungen:
Dr.XXX vom WVER auf der Sondersitzung des Rates der Stadt Stolberg im September 2021:
„Nach aktueller Rechtslage dürfen wir Schutzmaßnahmen gemäß Landesregierung NRW und Bezirksregierung Köln grundsätzlich nur noch max. nach HQ 100 ausrichten“.
Vergleiche hierzu Bezirksregierung Düsseldorf „Hochwasserschutz für die Region“, 2.Auflage, Februar 2023, Seite 10:
„ ……. Unabhängig hiervon (Festsetzung von Überschwemmungsflächen nach HQ 100) ist jedoch das Schutzniveau für Hochwasserschutzeinrichtungen wie Deiche, Mauern etc. in Abhängigkeit von der Nutzung des zu schützenden Gebietes und den damit verbundenen möglichen Schäden und Risiken zu wählen“.
3. WVER baut nahe am Vichtbach
Pressemeldung 05.06.2024: „Der WVER möchte in Mulartshütte nah am Vichtbach neu bauen. Etwa 42 Meter von seinem Ufer entfernt soll an der Kläranlage an der Zweifaller Straße (L238) ein Neubau in Modulbauweise für die Modernisierung der Niederspannungsverteilung entstehen. …. Aus der Katastrophe hat der WVER für sein Projekt Konsequenzen gezogen. Das Gebäude soll drei Stufen höher gelegt werden als zuvor geplant: konkret 54cm, was einer üblichen Stufenhöhe von 18cm Zentimetern entspricht. Damit würde bei einem vergleichbaren Hochwasser wie dem, was wir im Juli hatten, kein Wasser mehr in das Gebäude eindringen und die Elektrik dadurch geschützt sein“.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bereich der Kläranlage nach den offiziellen Hochwassergefahrenkarten auch bei HQ100 nicht nass wird.
Die Planung des WVER für das neue Gebäude muss hier also im Eigeninteresse als vorbildlich und mit Weitblick bezeichnet werden…….
4. Aufgaben des WVER
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/5444) auf die kleine Anfrage 2114 vom 13.07.2023 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 18/5010:
„…….. Alle Verbände und damit auch der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) sind nach ihren Verbandsgesetzen grundsätzlich nur für die Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer und Gewässerabschnitte zuständig. Der WVER hat darüber hinaus nach LWG die Pflicht zur Gewässerunterhaltung in seinem Verbandsgebiet übernommen, was zugleich zur Übernahme der Pflicht zum Gewässerausbau geführt hat §68 Satz 1 LWG NRW……..“
Diese Nachricht erfolgt zur Ergänzung der Aktenlage. Bei einem hoffentlich nicht wieder eintretenden Katastrophenfall soll mit dieser Nachricht auch 2024 bereits auf „katastrophale“ Mängel hingewiesen worden sein.
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