Planfeststellungsverfahren
Einreichung der Unterlagen: Ende Januar 2023 Ende der Offenlegung : 03.Mai 2023 Ende der Einspruchsfrist : 03.Juni 2023 Erörterungstermin : 15.April 2024
Nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet die Planfeststellungsbehörde nach den einschlägigen Fachgesetzen unter Berücksichtigung der vorgetragenden Einwendungen und Stellungnahmen sowie Rechtsprechung über den Antrag für das Vorhaben. Darin sind auch die Entscheidungen über die Einwendungen und Stellungnahmen enthalten. Dieser Planfeststellungsbeschluss umfasst alle erforderlichen behördlichen Entscheidungen die für das geplante Projekt erforderlich sind (Konzentrationswirkung)
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen......., aber es lebt noch ...... Auf eine zügige Fortsetzung nach der Katastrophe 2021 hoffend......................................................................
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