21.05.1963 aus Roetgener Blätter Heimat und Geschichtsverein Roetgen e.V., Nr.05 Mai219: ".... Das führte bis zum heutigen Zeitpunkt zur Planung manch interessanter Baumaßnahmen. z.B. wird bereits in einem Brief vom 21.05.1963 (also vor mehr als 60 Jahren) des Kultur- und Tiefbauamtes an den Oberkreisdirektor eine Talsperre vor Zweifall mit 3,5 Mill. cbm Fassungsvermögen erwähnt (Kreisarchiv Monschau, Nr.1538)
31.03.1986 Die Zeitschrift "Der Spiegel" warnt in der Ausgabe vom 31.03.1986, dass die Intze-Gemäuer (Talsperrenmauern) tödliche Gefahren bergen. Zeitnah hat der damalige Regierungspräsident Franz-Josef-Antwerpes eine Absenkung des Wasserspiegels der Dreilägerbachtalsperre um 2,60m verfügt. Keiner hat seinerzeit Versorgungsengpässe bemerkt. 1990 bis 1993 wurde die Staumauer dann wasserseitig mit einer Stahlbetonkonstruktion ertüchtigt.
2009 Die Bezirksregierung veröffentlicht Karten mit Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten der Vicht. Der Ortskern von Mulartshütte ist jetzt Überschwemmungsgebiet. Deutlich erkennbar ist an den Hochwasserkarten die Deichwirkung der Vichtbachstraße (Landesstraße L12) nach Venwegen mit extremer Stauwirkung durch die begrenzte Brückenöffnung (alter Zustand).
18.06.2009 Schriftlicher Widerspruch durch den Unterzeichner im Verfahren an die Bezirksregierung gegen die Festsetzungen der Überschwemmungsgebietsverordnung (Eingereicht über die Gemeinde Roetgen)
17.04.2013 Der Widerspruch von 2009 wurde nach schriftlichen Erinnerungen im Eiltempo der Behörde bereits vier Jahre später am 17.04.2013 wie folgt beantwortet: "Sehr geehrter Herr Matthiesen, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.06.2009.......... Dann folgen allgemeine Erläuterungen, der Hinweis, dass Entschädigungsansprüche durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes nicht bestehen und die Feststellung, dass das Überschwemmungsgebiet mit Inkrafttreten der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 08.04.2013 bereits festgesetzt wurde".
06.11.2013 Zeitungsbericht Aachener Zeitung "Region und NRW": "Still, leise und an den Bürgern vorbei. Die Bezirksregierung weist in unserer Region Überschwemmungsgebiete aus. Viele ahnen noch gar nicht, was das für sie bedeutet......"
2011 "In 5-10 Jahren soll die Realisierung (Regenrückhaltebecken) erfolgen, kündigt der WVER an, als er im Februar 2011 seine Vorstudie zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Vicht im Stolberger Rathaus vorstellt."
16.06.2018 Zeitungsbericht Aachener Zeitung: "....... Zu den Kosten konnte der WVER noch keine Angaben machen. Das Planfeststellungsverfahren soll jetzt Mitte 2019 eingeleitet werden."
2019 Mit einer Resolution will die SPD Roetgen ein Umdenken zu den "Eingriffen" in das Vichtbachtal (Regenrückhaltebecken) erwirken.
01.07.2019 Auszug meines Schreibens an den Vorsitzenden der SPD Roetgen: "Ich bitte die SPD Roetgen um Bemühungen, die Bürger von Mulartshütte auf die "Rote Liste für den Artenschutz" setzen zu lassen, andernfalls "freue" ich mich auf den Händedruck des Bürgermeisters, wenn es dann passiert ist...."
02.07.2021 Nach weiteren 2 Jahren (14 Tage vor der Katastrophe) erinnere ich den Vorsitzenden der SPD Roetgen: "Leider haben Sie und die SPD dann doch auf den "St.Nimmerleinstag" gesetzt."
14./15.07.2021 Hochwasserkatastrophe (Persönlich 1,50m Wasser in der Wohnung Mulartshütte und 0,40m Wasser im Eschweiler Büro) Der im Schreiben vom 01.07.2019 an die SPD Roetgen angesprochene Händedruck des Bürgermeisters erfolgt (dankend) tatsächlich. Dorfzentrum kaputt, Brücke L12 kaputt, Campingplatz weg, Nachbarorte zerstört usw. usw.
Okt./Nov. 2021 Versuch der Einflussnahme /Chancennutzung in Bezug auf den Brückenquerschnitt der neu zu errichtenden Brücke der L12 (Straße nach Venwegen) Versuch 1: Städteregionsrat - wegen Corona-Vorsichtsmaßnahmen überhaupt nicht ansprechbar. Versuch 2: Untere Wasserbehörde der Städteregion Aachen, Mail: " Für die angesprochene Erneuerung der Brücke ist aufgrund neuester Erlasslage eine wasserrechtliche Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde der StädteRegion nicht erforderlich." Versuch 3: WVER (Wasserverband Eifel-Rur) Bitte um ein Gespräch mit Vertretern der Ortsgemeinschaft. Schreiben an den WVER vom 22.11.2021: "......Brücke Mulartshütte: Seit dem 13.09.2021 habe ich Anfragen an die Bezirksregierung (Frau XXX) und den Wasserverband (Herrn XXX) zur Klärung des Brückenquerschnitts in Bezug auf HQ100 geschickt. Kopien dieser Nachrichten gingen auch an (Herrn XXX)-Straßen NRW-, Herrn (Städteregionsrat XXX) und Herrn (Bürgermeister XXX). Diese Anfragen blieben unbeantwortet. Leider muss ich darauf hinweisen, dass ich bei einer Fortsetzung der Mauer des Schweigens auf allen Ebenen mit rechtlichem Beistand den Sachverhalt juristisch klären lassen muss. Schreiben WVER vom 25.11.2021 .... Straßen NRW hat aber einer Vergrößerung des Brückenquerschnitts gegenüber dem WVER bereits mündlich zugestimmt. Auf mein Erinnerungsschreiben vom 12.12.2021 zum Gesprächstermin erhalte ich am 21.01.2022 die Nachricht: ".... dass ein gemeinsames Treffen erst nach Abschluss dieser Arbeiten (Trinkwasserleitung) terminiert wird. Wenn ein neuer Sachstand vorliegt, melde ich mich bei Ihnen (Terminierung steht 2024 noch aus).
23.11.2021 Pressemeldung WVER: "WVER und IWW erhalten Förderbescheid zur wissenschaftlichen Begleitung des Wideraufbaus in den Hochwassergebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.... Für den gesamten Verbund sind ca. 5,2 Mio. Euro vorgesehen. In Nordrhein-Westfalen wurden die Einzugsgebiete von Inde und Vicht mit den Städten Stolberg und Eschweiler, als Modellregion für das Projekt ausgewählt." Aus der Broschüre WVER "Gemeinsam Vorbeugen" aus 2022: " Die Erarbeitung des Masterplans ist im geplanten Zeitrahmen (September 2021 bis März 2022) erfolgt." Von den 5 für den Bereich Mulartshütte vorgesehenen Maßnahmen Stand Januar 2023 waren 2 Maßnahmen in den Planunterlagen falsch angeordnet und falsch beschrieben, 1 Maßnahme wurde bei Neuanfertigung der Brücke L12 "verschlafen" und 2 Maßnahmen warten weiterhin auf Umsetzung. Aktuell (Stand 6/2024) wurden 2 Maßnahmen durchgestrichen und als "geprüft- keine Maßnahme" gekennzeichnet und 1 weitere Maßnahme textlich neu gefasst.
08.12.2021 Aus der Sitzungsvorlage des WVER TOP 6 vom 08.12.2021 Punkt 1 die Überschrift "Hochwasserkatastrophe als Chance" ......." Immense Schäden traten allerdings überall dort auf, wo es keine Talsperren oder Hochwasserrückhaltebecken gibt." Dass die Dreilägerbachtalsperre und die Kalltalsperre nicht zum WVER gehören, wird nicht erwähnt. (Dr. XXX) WVER auf der Sondersitzung des Rates der Stadt Stolberg im September 2021: "Der Talsperrenbetreiber Dreilägerbachtalsperre ist als Teilnehmer für das Expertengremium nicht erforderlich, da der Einfluss der Dreilägerbachtalsperre zu vernachlässigen ist." Der Geschäftsführer (Herr XXX) der WAG (Dreilägerbachtalsperre): "Die Dreilägerbachtalsperre ist für das Hochwasser zu vernachlässigen. Die Dreilägerbachtalsperre wird vom Dreilägerbach und nicht vom Vichtbach gespeist." Auszug aus dem Buchprojekt der Städte Region Aachen "Hochwasserkatastrophe" Seite 26: " Über Nacht läuft die Dreilägerbachtalsperre mit bis zu 40.000 Liter pro Sekunde über ihren Überlauf in die Vicht." Einen Notfallplan für den Betrieb der Talsperre hat es im Katastrophenjahr 2021 nicht gegeben. Nach (Herrn XXX) soll dieser aber in 2022 erstellt werden.
Dezember 2021 5 1/2 Monate nach der Katstrophe. Die Bezirksregierung veröffentlicht einen "Kommunensteckbrief" - "Hochwasserrisiko und Maßnahmenplanung Roetgen" Seite 2 des Kommunensteckbriefs: " Von welchen Risikogewässern ist Ihre Kommune betroffen? -keine Risikogewässer-
25.01.2022 Die Antragsunterlagen für den Bau der Hochwasserrückhaltebecken werden Ende Januar 2022 bei der Bezirksregierung zur Überprüfung in Bezug auf die Vollständigkeit eingereicht. Die Bezirksregierung benötigt 1 Jahr für die Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Vervollständigung durch den WVER. Ende Januar 2023 werden dann die Unterlagen bei der Bezirksregierung Köln mit Antrag auf Planfeststellung eingereicht. Eine Offenlage der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 03.05.2023 bis 02,06,2023.Das Ende der Einspruchsfrist ist für den 03.07.2023 festgesetzt. Der Erörterungstermin wird durch die Bezirksregierung auf den 15.04./16.04.2024 (7 Monate nach Ende der Einspruchsfrist) terminiert. Der WVER rechnet jetzt mit einer Entscheidung der Bezirksregierung Ende des Jahres 2024 und verschiebt vorsorglich den Fertigstellungstermin von 2027 auf die Jahre 20228/2029. Ein öffentliches Interesse zur Verfahrensbeschleunigung bei der Genehmigung trotz Einsprüche kann die Bezirksregierung auch bei den gewaltigen Schäden in Mulartshütte, Zweifall, Vicht, Stolberg und Eschweiler wohl nicht erkennen. Ein vorzeitiger Planfeststellungsbeschluss ist nicht in Aussicht. Hierzu Zitat "Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste WD7 -3000-093/22 (6.12.20222)": "Zur aufschiebenden Wirkung des §80 Abs.1 VwGO sei im allgemeinen angemerkt, dass die Behörden bei Erlass eines Verwaltungsaktes -damit auch bei Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses- die Gelegenheit hat, die sofortige Vollziehung gem. §80 Abs.2 S.1 Nr.4 VwGO besonders anzuordnen, wenn dies dem öffentlichen Interesse oder dem überwiegenden Interesse eines Beteiligten entspricht. Diese Regelung stellt eine gesetzliche Ermächtigung zur Überwindung der aufschiebenden Wirkung im Einzelfall dar."
06.05.2022 Die neue Brücke über den Vichtbach in Mulartshütte wird für den Verkehr freigegeben. Ein eigens angereister Staatssekretär aus dem Verkehrsministerium lobt die innovative Ingenieurleistung des Brückenbauwerks (5 Fertigteile wurden auf 2 örtlich hergestellte Fundamente verlegt) Der Projektleiter von Straßen NRW betont im Gespräch die neue Stützweite von 12,50m. Auf die neue (zu geringe) Durchflussbreite von 8,50m (0,50m mehr als die alte Brücke) angesprochen, antwortet er lediglich mit einem breiten Grinsen. Die Eignung für HQ100 bleibt also weiterhin offen. Laut Pressemitteilung vom 09.02. 2024 plant die Stadt Stolberg für den 1,6km weiter entfernten Neubau einer Brücke über den gleichen Vichtbach eine Durchflussbreite von 12,50m bei 13,40m Stützweite.
2021 bis 202??? Talsperre Roetgen mit Hochwasserschutzfunktion. Die WAG (Wassergewinnungs- und aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH) als Talsperrenbetreiber der Dreilägerbachtalsperre weigert sich mit Rückendeckung durch die Bezirksregierung und den WVER standhaft einen definierten minimalen Rückhalteraum für Starkregenereignisse bis zur Fertigstellung der Rückhaltebecken freizuhalten. Die Talsperre ist nach Angaben der Betreiber zu klein. Gleichwohl kann z.B. der Perlenbachverband zusätzlich zu dem bestehenden Notwasservertrag über ein Volumen von 300.000 cbm Trinkwasser seit 2023 künftig bis zu 800.000cbm zusätzlich beziehen (Entspricht in Summe ca. einem Drittel der gesamten Talsperrenfüllung). Die Versorgung ist grundsätzlich sichergestellt, da die Dreilägerbachtalsperre mit dem Obersee der Rurtalsperre verbunden ist. Die Anteilseigner möchten aber die dann nicht unerheblichen Pumpkosten vermeiden. Aus der Bilanz der WAG für das Katastrophenjahr 2021: " .... Da aber zeitgleich das Pumpwerk Rurberg aus den o.g. Gründen nicht in Betrieb war, sind hierdurch Stromkosten in einer wesentlich größeren Dimension vermieden worden. ...... im Bereich der Aufwendungen für Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe sanken die Kosten für den Strombezug um 807.500€ auf 2.072.000€." Im Katastrophenjahr 2021 erreicht die WAG einen Jahresüberschuss von 2.535.000,00€. Damit steigert sich der Überschuss im Vergleich zum Vorjahr in dem noch witterungsbedingte und pandemiebedingte Mehrmengen bereitgestellt worden sind, nochmals um 619.000,00€. ....Die Beitragshöhe für den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) betrug nahezu unverändert 1.650.000,00€."
16.08.2023 Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/54444 auf die Kleine Anfrage 2114 vom 13.07.2023 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 18/5010. Unter Punkt 5: " .... Der WVER hat darüber hinaus nach LWG die Pflicht zur Gewässerunterhaltung in seinem Verbandsgebiet übernommen, was zugleich zur Übernahme der Pflicht zum Gewässerausbau geführt hat, §68 Satz 1 LWG NRW. Letzteres kann auch technische Maßnahmen des Hochwasserschutzes u.a. Hochwasserrückhaltebecken umfassen, sofern vorrangige Maßnahmen zum Ausgleich der Wasserführung nicht hinreichend sind, vgl. §68 LWG NRW."
Ich wiederhole mich: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen......., aber es lebt noch ...... (auch wenn nach dem irgendwann erteilten Planfeststellungsbeschluss erst die Fördermittel beantragt werden müssen, nach Sicherstellung der Förderung und Finanzierung eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss, geeignete Anbieter verbindlich terminlich usw. usw. ....................)
Eifeler Zeitung 01.06.2024: "Der Zeitplan geht den Bach runter"
Sollte spätestens hier in Anbetracht der Aktivitäten das Buch von Alexandra Reinwarth "Am Arsch vorbei geht auch ein Weg" empfohlen werden????
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